TECKELKLUB NORDHEIDE 
DTK 1888 e.V.


Ausstellungswesen - Die wichtigsten Eckpunkte

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Neuerung im Ausstellungswesen - Info Obmann f.d. Zuchtrichterwesen

Stand: 24.06.2019

Klasseneinteilung

Jüngstenklasse

6 - 9 Monate


Jugendklasse

9 - 18 Monate


Zwischenklasse

15 - 24 Monate


Offene Klasse

ab 15 Monate


Gebrauchshundklasse

ab 15 Monate

Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen  Meldeschlusses  das  erforderliche  Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen durch das einheitliche FCI-Gebrauchshund-Zertifikat bestätigt wurde. Die Bestätigung ist der Meldung in  Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in Offene Klasse versetzt.

Championklasse

ab 15 Monate


Veteranenklasse

ab 8 Jahren


Formwertnoten Erklärungen/Patzierungen

Jüngstenklasse


Vielversprechend

vv

Versprechend

vsp

Wenig versprechend

wv

Ab Jugendklasse


Vorzüglich

V

Sehr gut

SG

Gut

G

Genügend

Ggd

Disqualifiziert

Disq

Ohne Bewertung

oB


Die von den Richtern vergebenen Formwertnoten müssen folgenden Definitionen entsprechen:

VORZÜGLICH darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.

GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

DISQUALFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albi­nismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit die­sem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen ausschließenden Fehler hat.

Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:

OHNE BEWERTUNG. Dies gilt für Hunde, denen keine der obgenannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinweg­täuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.

Die vier besten Hunde einer jeden Klasse werden platziert, sofern sie mindestens die Formwertnote „SEHR GUT“ erhalten haben.

Erklärung der Abkürzungen / Titel

LJS

Landesjugendsieger

LS

Landessieger

D-JCH VDH

Deutscher Jugendchampion VDH

D-JCh DTK

Deutscher Jugendchampion DTK

D-Ch VDH

Deutscher Champion VDH

D-Ch DTK

Deutscher Champion DTK

BJS

Bundesjugendsieger

BS

Bundessieger

EJS

Europajugendsieger

ES

Europasieger

KJS

Klubjugendsieger

KS

Klubsieger

ATJW

Annual Trophy Jugend Winner

ATW

Annual Trophy Winner

GJW

German Jugend Winner

GW

German Winner

D-VetCh

Deutscher Veteranen Champion

WUT-VetCh

Welt Union Veteranen Champion

JJS

Jahresjugendsieger

JS

Jahressieger

Alp-JCh

Alpen Jugend Champion

GJS

Gebrauchsjugendsieger

GS

Gebrauchssieger

IACH

Internationaler Schönheits-Champion (FCI)

WUT-JCh

Welt Union Teckel Jugend Champion

WUT-Ch

Welt Union Teckel Champion

C.I.B.

Internationaler Schönheits-Champion (FCI) für Hunde , die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind (d.h. mit vorgegebenen Arbeitsprüfungen)

C.I.E.

Internationaler Ausstellungs-Champion (FCI)

C.I.T.

Internationaler Arbeits Campion (FCI)

„Champion of Champions“

Der  Wettbewerb „Champion of Champions DTK“ ist eine vereinsinterne Veranstaltung des Deutschen Teckelklub 1888 e.V. und unterliegt nicht dem Ausstellungsreglement der F.C.I. und der VDH-Ausstellungsordnung. 

Der Wettbewerb wird jährlich einmal vom Deutschen Teckelklub 1888 e.V. (DTK) durchgeführt und sollte möglichst am Tag vor der Klubsieger-Ausstellung in einem feierlichen Rahmen stattfinden. 

Der DTK kann die Ausrichtung der Veranstaltung einem Landesverband oder einer Gruppe/Sektion übertragen. Die Ausschreibung erfolgt - entsprechend den üblichen Regelungen - ausschließlich im Mitteilungsblatt „Der Dachshund“. 

CACIB : Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté de la FCI

Es können nur Hunde für das CACIB vorgeschlagen werden, die mit „VORZÜGLICH 1“ bewertet wurden. Ein CACIB darf nur vergeben werden, wenn der betreffende Hund als ganz hervorragend eingestuft wird.
Die Vergabe ist nicht automatisch und nicht zwingend an das „VORZÜGLICH 1“ gekoppelt.
Das Reserve-CACIB kann dem zweitbesten Hund vergeben werden, der mit der Formwertnote „VORZÜGLICH“ bewertet wurde. Die Vergabe ist ebenfalls nicht zwingend.
Der Richter vergibt CACIB und Reserve-CACIB entsprechend der Qualität der vorgestellten Hunde, ohne nachprüfen zu müssen, ob diese die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters und/oder die Eintragung in ein anerkanntes Zuchtbuch erfüllen.

Das CAC (Certificat d’Aptitude au Championnat) ist eine nationale Anwartschaft, die von den nationalen kynologischen Organisationen vergeben wird. Es steht den nationalen kynologischen Organisationen zu, darüber zu entscheiden, in welchen Klassen und an welche Hunde diese Anwartschaft vergeben werden kann. Das CAC wird benötigt, um einen nationalen Championtitel zu erlangen.


Die Vergabe aller Anwartschaften, auch des CACIB, erfolgt durch nur einen Richter pro Geschlecht und Rasse. Dieser muss im Voraus benannt werden.

Im Wettbewerb um den Rassebesten (BOB) stehen der Rüde und die Hündin, welche für das CACIB vorgeschlagen wurden, sowie der beste Rüde und die beste Hündin, welche in der Jugendklasse und/oder in der Veteranenklasse die Formwertnote „VORZÜGLICH 1“ erhalten haben.

Hunde von Rassen, die von der FCI noch nicht endgültig (erst provisorisch) anerkannt sind, können das CACIB nicht zugesprochen erhalten, sie sind aber berechtigt, ein BOB zu ermitteln und an den Gruppen- und BIS-Wettbewerben (BOG und BIS) teilzunehmen.

Wettbewerbe im Ehrenring :
Bester der Gruppe -BIG-, Bester Hund der Ausstellung –BIS-, Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen, Paare, Bester Veteran, Bester Jugendhund, Bester Hund der Jüngsten- oder Babyklasse und Juniorhandling) dürfen nur von einem einzelnen Richter bewertet werden. Diese Richter müssen im Voraus benannt werden.

Hierbei dürfen nur diejenigen Richter vorgesehen und eingesetzt werden, die von ihrer zuständigen nationalen kynologischen Organisation hierfür zugelassen sind und für die seitens ihrer nationalen kynologischen Organisation eine entsprechende schriftliche Freigabe erteilt worden ist

 

 

 

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